Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt, damit frisch gebackene Eltern sich Zeit für ihren Nachwuchs nehmen können und es nicht zu finanziellen Einbußen kommt. Mütter und/ oder Väter sollen nicht vor der Entscheidung stehen: Kind oder Arbeit.
Diese staatliche Unterstützung errechnet sich an dem durchschnittlichen Nettogehalt, welches in den 12 Monaten vor der Entbindung verdient wurde. Die Höhe beträgt meist zwischen 65-67% des früheren Gehalts. Mindestens erhalten Eltern 300€ und maximal 1.800€ im Monat.
Doch die Anträge sind kompliziert. In einigen Fällen werden sogar tausende Euro verschenkt, da die falsche Kombination gewählt wurde. Aus diesem Grund möchten wir euch aufklären.
Aus finanzieller Sicht ist es empfehlenswert, dass bei einem Paar die/ der Besserverdienende länger in Elternzeit geht. Denn je höher das monatliche Einkommen dieser Person, desto höher das monatliche Elterngeld.
Wer schlussendlich in einer Partnerschaft beim Kind bleibt, ist jeder Familie selbst überlassen. Der Antragsteller sollte möglichst das höhere Monatseinkommen verdienen, denn dies sorgt für ein hohes staatliches Elterngeld.
Der Bemessungszeitraum ist hierbei entscheidend. Bei der Gebärenden sind dies 12 Monate vor Beginn ihres Mutterschutzes. Beim Partner/ bei der Partnerin sind das 12 Monate vor der Entbindung des Neugeborenen.
Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Gehaltsboni und/ oder Weihnachtsgeld werden für die Ausrechnung des Kindergelds nicht berücksichtigt. Demnach frage deinen Arbeitsgerber/ deine Arbeitsgeberin (bevor du den Antrag stellst), ob diese Einmalzahlungen auf dein monatliches Gehalt verteilt werden können. Auf diese Weise erhöht sich dein Elterngeld.
Paar, welche vor der Schwangerschaft geheiratet haben, sollten so schnell wie möglich ihre Steuerklasse wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse III bedeutet weniger Steuerabzüge, welches sich positiv auf das Nettoverdienst auswirkt und sich während der Elternzeit bemerkbar machen wird.
Sollte die Steuerklasse noch nicht gewechselt wurden, sollte das Paar direkt vom Frauenarzt zum Finanzamt, denn spätestens 6 Monate vor dem Mutterschutz sollte die neue Steuerklasse dann gelten.
Elterngeld und Elternzeit müssen nicht im gleichen Zeitraum erfolgen. Jedoch darfst du während des Anspruches auf Elterngeld nur maximal 30h die Woche arbeiten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert Elterngeld und Elternzeit im gleichen Zeitraum zu beanspruchen. Wichtig ist zu beachten, dass das Elterngeld nach Lebensmonaten des Kindes ausgezahlt werden. Die Elternzeit sollte ca. 7 Wochen im Vorfeld mit deinem Arbeitgeber/ deiner Arbeitgeberin abgesprochen sein und angemeldet werden.
Basis-Elterngeld: Zu den 12 regulären Monaten kommen 2 weitere dazu, wenn sich beide Partner*innen Elternzeit nehmen.
Elterngeld Plus: Wenn beide Elternteile zwischen 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhält das Paar 4 zusätzliche Monate Elterngeld. Achtung! Sollte eins der Elternteile in dieser Zeit etwas mehr oder weniger arbeiten, als zuvor, muss der gesamte Bonus zurückgezahlt werden.
Welche Variante für werdende Eltern finanziell am besten ist, sollte rechtzeitig durchgerechnet werden. Die Webseite des Familienministeriums rechnet die verschiedenen Varianten für Paare aus. Dies kostet zwar etwas Zeit und Geduld aber kann sich definitiv lohnen.
Solltest du mehr als ein Kind auf die Welt bringen, sprich Zwillinge oder sogar Drillinge, erhört sich dein/ euer Anspruch auf Kindergeld um 300€ pro Mehrling.
Auch bei Geschwisterkindern kann sich das Kindergeld um 10% des Elterngeldes, mindestens um 75€ erhöhen. Diesen Anspruch hast du/ habt ihr jedoch nur, wenn das Geschwisterkind unter 3 Jahre alt ist. Solltest du bereits mehr als ein weiteres Kind haben, dann müssen mindestens zwei deiner Kinder unter 6 Jahren sein, damit der Geschwisterbonus greift.
Das Elterngeld Plus ist zwar nur halb so hoch, wie das Basis-Elterngeld (150-900€ im Monat), dafür wird dieses doppelt so lang gezahlt (bis zu 24 Monate). Dies ist vor allem für die Eltern, welche früher in ihren Beruf zurückkehren möchte.
Mütter und Väter können demnach nebenbei etwas dazuverdienen, ohne dass dies auf ihr Elterngeld angerechnet wird. Das Elterngeld Plus wird anders berechnet, weshalb das Paar unterm Strich mehr Elterngeld raushat als bei dem Basis-Elterngeld.
Quellen:
https://rp-online.de/leben/ratgeber/fuenf-tipps-fuer-mehr-elterngeld_aid-17732273
https://www.elterngeld.de/#gref